Schulanfang
Schulpflicht
In Hessen gilt die gesetzliche Schulpflicht. In der Regel kommen Kinder im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich über diesen wichtigen Termin informiert und zur Anmeldung gebeten. Die Anmeldung ist verpflichtend und erfolgt im März/April des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht.
Schulanmeldung und Sprachstandsfeststellung
Die Schulanmeldung findet bereits anderthalb Jahre vor der eigentlichen Einschulung statt. Dieser frühe Termin ist erforderlich, weil wir den Sprachstand aller künftigen Schülerinnen und Schüler ermitteln müssen, um gegebenenfalls Sprachförderkurse (Vorlaufkurs) vor Schulbeginn anbieten zu können. Bringen Sie deshalb Ihr Kind mit zum Anmeldegespräch. Außerdem wird die Geburtsurkunde Ihres Kindes und ein Nachweis über den Masernschutz (z.B. Impfausweis) benötigt.
Bei der Anmeldung sprechen Sie mit der Schulleitung und füllen die Anmeldeformulare aus. Dabei wird noch keine Schulfähigkeit festgestellt, sondern nur darauf geachtet, ob Ihr Kind über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügt. Falls hier ein Förderbedarf besteht, wird Ihr Kind in dem Jahr vor der Einschulung den Vorlaufkurs besuchen.
Änderungen nach der Anmeldung
Der Zeitraum bis zur Einschulung ist lang. Sollten sich bei Ihnen Änderungen ergeben, informieren Sie uns bitte darüber (z.B. bei Umzug neue Adresse, Telefonnummer etc.)
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Sollten Sie eine vorzeitige Einschulung für Ihr Kind in Erwägung ziehen, melden Sie sich bitte frühzeitig im Sekretariat der Schule und vereinbaren Sie einen Anmeldetermin. Eine vorzeitige Einschulung muss schriftlich beantragt werden. Sie können den Antrag aber jederzeit schriftlich widerrufen, erst nach dem Tag der Einschulung ist Ihr Kind unwiderruflich schulpflichtig.
Angemeldete "Kann-Kinder" durchlaufen dasselbe Einschulungsprocedere wie Pflichtkinder. Eine Entscheidung über die Schulaufnahme eines obliegt der Schulleitung und wird frühestens im März/April vor der Einschulung getroffen werden.
Elternabend zum Vorschuljahr in der Kindertagesstätte
Zu Beginn des Vorschuljahres findet ein Elternabend in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt. In der Regel nimmt auch ein Schulleiter der Solmser Grundschulen teil und informiert über das Vorschuljahr aus schulischer Sicht und gibt Informationen und Hinweise zur Schulfähigkeit.
Schulärztliche Untersuchung
Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit. An der schulärztlichen Untersuchung müssen alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, teilnehmen.
Austausch mit den Kindergärten
Zwischenzeitlich sollten Sie auch ein Gespräch mit den Erzieherinnen und Erziehern Ihres Kindes suchen. Auch die Schule spricht - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit der Kindertagesstätte über Ihr Kind.
Kennenlerntag in der Schule
Im Frühjahr kommt Ihr Kind mit den anderen Kindern aus dem Kindergarten, die eingeschult werden sollen, zum Kennenlerntag zu uns an die Schule. Sollten dann für die beobachtenden Lehrkräfte Fragen auftauchen, wenden sie sich telefonisch etwa zwei Wochen danach an Sie. Eventuell wird dann ein weiteres Beratungsgespräch vereinbart.
Wenn aber alle gewonnenen Eindrücke und Informationen für eine Einschulung sprechen (Schulärztin, Kindergarten, Eltern, Schule), hören Sie nichts weiter von uns und Ihr Kind wird eingeschult.
Informationselternabend
Im Juni/Juli findet dann der Informationselternabend zur Einschulung statt. Sie erhalten Informationen zur Klasseneinteilung, zu Einschulungsgottesdienst und Einschulungsfeier, zum Ganztag, zum sicheren Schulweg und benötigten Materialien für den Schulstart.
Erster Schultag
Der nächste Termin ist dann die Einschulung am Dienstag nach den Sommerferien. Diesen Tag wollen wir mit Eltern und Kindern feiern.
Über die genauen Zeiten der Einschulungsfeier und des Einschulungsgottesdienstes werden Sie per Brief informiert.
Im Anschluss an die Einschulungsfeier findet für Ihr Kind die erste Unterrichtsstunde gemeinsam mit dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin statt. In dieser Zeit warten Sie bei Kaffee und Kuchen in der Aula auf Ihr Kind.